MKHB HeadMüller-Knapp - Hjort - Brinkmeier

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Kaemmererufer 20

22303 Hamburg (Winterhude)

Telefon: (040) 696 57 63

Telefax: (040) 280 74 93

E-Mail: kanzlei@anwaelte-mkhb.de

Bild der Bundesagentur für Arbeit

Sachverständige/Kosten

1. Sachverständiger

Benötigt der Betriebsrat externe Hilfe eines Rechtsanwaltes, um eine Angelegenheit zu verstehen und später in einer Betriebsvereinbarung zu regeln, so kann er nach vorheriger Vereinbarung mit dem Arbeitgeber einen Sachverständigen hinzuziehen, den der Arbeitgeber dann auch bezahlen muss, § 80 Abs.3 BetrVG.

2. Berater

Liegt eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vor und beschäftigt das Unternehmen (nicht der einzelne Betrieb) mehr als 300 Arbeitnehmer, so kann der Betriebsrat einen externen Berater sogar ohne vorherige Vereinbarung hinzuziehen (§ 111 Satz 2 BetrVG).

3. Prozessvertreter

Muss der Betriebsrat seine Rechte mit Hilfe des Gerichts durchsetzen, so kann der Betriebsrat ohne Weiteres einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung beauftragen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG).