MKHB HeadMüller-Knapp - Hjort - Brinkmeier

Fachanwälte für Arbeitsrecht

Kaemmererufer 20

22303 Hamburg (Winterhude)

Telefon: (040) 696 57 63

Telefax: (040) 280 74 93

E-Mail: kanzlei@anwaelte-mkhb.de

Jasmin Stahlbaum-Philp

Studium der Rechtswissenschaft und Referendariat in Hamburg und Schleswig-Holstein. Referententätigkeit für Europaabgeordnete in Hamburg, Straßburg und Brüssel.

 

Rechtsanwältin seit 1997, zunächst in einer Hamburger Zivilrechtskanzlei. Seit 2007 tätig in der Kanzlei Müller-Knapp · Hjort · Brinkmeier.

 

Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2009. Mitglied im Deutschen Juristinnenbund (DJB).

 

Arbeitsschwerpunkt im individuellen Arbeitsrecht (Kündigungen, Aufhebungsverträge, Vergütungsforderungen, Abmahnungen, Zeugnisse), Ansprechpartner für Betriebsräte in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.

 

Vertretung in Mediationsverfahren.

 

Beitrag in NDR Info, Radio-Sendung im Frauenforum „ Kind oder Job“ von Annette Schmidt, 16.01.2011

Thema: „Recht auf Teilzeit“ nach TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) und BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz):  

Der Arbeitnehmeranspruch auf Verringerung der Arbeitszeit ist von zunehmender praktischer Bedeutung, ermöglicht sie den Familien die Betreuung der Kinder oder bei hohen beruflichen Belastungen die Verlängerung der Erholungsphasen.

Dementsprechend wichtig ist es, die Fristen und Antragsinhalte zu kennen und sich rechtzeitig über sie zu informieren.

Bei der Rückkehr aus der Elternzeit in das Berufsleben stoßen der dringende Reduzierungsbedarf und die betriebliche Wirklichkeit häufig konfliktreich aufeinander.

Die vom Gesetzgeber gewollten „Einigungsmodelle“ scheitern, und das Recht des Arbeitnehmers muss mit Hilfe des Anwalts oder auch des Arbeitsgerichtes durchgesetzt werden.

Einige Beispiele zur betrieblichen Wirklichkeit und Erfahrungen hören Sie in der Sendung.