Ute Kahl
Geboren 1972. Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Referendariat in Hamburg bei dem Landesarbeitsgericht und bei Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Von 2003 bis 2005 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Halle-Wittenberg im Forschungsprojekt „Kündigungspraxis und Kündigungsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren“ in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut in der Hans-Böckler-Stiftung.
Rechtsanwältin seit 2003. In der Kanzlei Müller-Knapp · Hjort · Brinkmeier tätig seit Anfang 2006.
Bearbeitung individualrechtlicher Mandate (Schwerpunkt Kündigungsschutz) sowie Beratung und Vertretung von Betriebsräten in Beschlussverfahren, Einigungsstellen sowie außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband und in der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ).
Neben der Tätigkeit als Anwältin Referentin für Arbeitsrecht.


